KUNDENDIENST-
ANFORDERUNG

(Stand: Jänner 2024)

Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Umsetzung der neuen EU Richtlinie 2011/83/EU sind wir auf eine genaue Datenerfassung aufgrund Ihrer Angaben angewiesen. Wir bitten Sie daher um ein gewissenhaftes Ausfüllen des Formulars, um eine reibungslose Abwicklung sowie eine korrekte Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Dieses Formular ersetzt gegebenenfalls kostenpflichtige Schadensbegutachtungen/Schadensaufnahmen unserer Monteure vor Ort.

Wir schützen Ihre persönlichen Daten und leiten sie nur unter den folgenden Voraussetzungen an Dritte weiter:
(1) Sie haben uns Ihre Genehmigung erteilt. (2) Es ist erforderlich, um Ihre Anweisungen auszuführen.

Bitte beachten: Die Ersatzteilbeschaffung für Fremdprodukte ist der Wicknorm Fenster GmbH nur bedingt möglich. Bei Reparaturen von Fremdprodukten wenden Sie sich bitte an den von Ihnen beauftragten Lieferanten oder an den Hersteller.

Wir bitten um Verständnis, dass Ihre Kundendienst-Anforderungen, sowie eventuell dafür benötigte Materialbestellungen, erst nach Erhalt aller Daten bearbeitet werden können.
Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Vertragskonditionen am Ende dieses Anforderungs-Formulars.

Vielen Dank!

(Vertragspartner Wicknorm Fenster GmbH)

1.) Kunde/in

Bitte ausfüllen

2.) Fachhändler

(Unternehmen, das die Fenster/Türen bzw. den Sonnenschutz an Sie verrechnet hat)

3.) Kundendienst-Anforderung

Bitte ankreuzen/ausfüllen


4.) Weitere Vertragskonditionen

I. Allgemeines

1. Der Vertragspartner des Kunden (Auftraggeber) ist die Wicknorm Fenster GmbH, Völkermarkter Straße 85, 9020 Klagenfurt (Tel. 0463 / 31 689-0, E-Mail: office@wicknorm-fenster.at).

2. Der Kunde schließt den Vertrag unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wicknorm Fenster GmbH ab.

3. Diese Bedingungen gelten für alle Kundendienstanforderungen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.

II. Preis

1. Da der Gesamtpreis eines Serviceeinsatzes vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, werden die Instandsetzungskosten nach tatsächlichem Zeitaufwand, zum derzeitig gültigen Regiestundensatz in Höhe von € 65,00 exkl. 20 % USt je Mannstunde zzgl. Materialaufwand und Fahrtkostenpauschale, abgerechnet. Hierbei ist zu beachten, dass die Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen wird. Die Fahrtkostenpauschale wird gemäß gültiger Preisliste in der Rechnung als eigene Position ausgewiesen und verrechnet. Ein Montageteam besteht meist aus zwei Monteuren.

2. Sollten bei der Reparatur Kosten zu erwarten sein, deren Summe den Betrag von € 2.000,00 netto voraussichtlich übersteigen, sind unsere Monteure angehalten, den Auftrag vorübergehend abzubrechen. Die Wicknorm Fenster GmbH wird im Anschluss einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Sie erstellen, welcher bei gewünschter Reparatur schriftlich Beauftragt werden muss.

III. Preisauskünfte

Die Reparaturkosten und der erforderliche Materialaufwand sind von den Monteuren nicht abschätzbar, der tatsächliche Arbeits- und Materialaufwand kann erst nach Abschluss beziffert werden. Preisauskünfte unserer Monteure sind daher nicht verbindlich.

IV. Kostenpflichtige Kundendienst-Anforderungen

1. Kostenpflichtige Kundendienst-Anforderungen sind Leistungen, welche außerhalb unserer Gewährleistungspflicht erfolgen und daher dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Derartige Leistungen sind etwa die Reparatur von Windschäden sowie Schäden die auf Blitzschlag, Auffahren, Fehlbedienung, Einbruch, Hagel, Tiere, Vereisung oder Montagefehler (die nicht von uns zu vertreten sind) zurückzuführen sind. Auch Schäden aufgrund nicht ÖVE gerechter Elektroinstallation (Anschlussfehler) fallen in diese Kategorie.

2. Die Überprüfung von uns ausgebauter und uns anvertrauter Elektrobauteile erfolgt im Werk des Bestandteileherstellers. Mit einer Schadensbeurteilung kann daher erst ca. 8 – 10 Wochen nach Einsendung gerechnet werden. Falls der Schaden von der Gewährleistungspflicht des Bestandteileherstellers ausgenommen ist, werden dem Auftraggeber die Reparaturkosten sowie Aufwendungen in Rechnung gestellt.

V. Widerrufsbelehrung

1. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen das Auftragsverhältnis zu widerrufen.

2. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses (Informationsschreiben).

3. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Wicknorm Fenster GmbH eine eindeutige Erklärung über den Entschluss mittels Post oder Mail zukommen lassen

4. Tritt der Kunde von diesem Vertrag zurück, erstattet die Wicknorm Fenster GmbH alle bereits geleisteten Zahlungen, binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zurück. Auch der Kunde hat die bereits erhaltenen Leistungen zurückzustellen.

5. Wurde die Wicknorm Fenster GmbH ausdrücklich dazu aufgefordert, mit der Dienstleistung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen, so ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts bei noch nicht vollständiger Vertragserfüllung ein aliquoter Betrag im Hinblick auf die bereits erbrachte Dienstleistung im Verhältnis zum im Vertrag vorgesehenen Gesamtumfang, zzgl. der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag entstandenen Kosten, zu leisten.

VI. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

1. Der Kunde verliert sein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Unternehmer vom Kunden ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert wurde.

2. Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Ware/Dienstleistung nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.

3. Erweitert der Kunde im Zug von Servicearbeiten den Arbeitsumfang und beauftragt er den Unternehmer mit Leistungen, welche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, so erlischt der Anspruch auf das Rücktrittsrecht hinsichtlich dieser Leistungen.

VII. Verzicht auf das Rücktrittsrecht

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Wicknorm Fenster GmbH vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist tätig werden soll und die Dienstleistung vollständig erbracht wird, verliert er dadurch sein Rücktrittsrecht.

VIII. Gewährleistung

Dem Auftraggeber kommt das gesetzliche Gewährleistungsrecht iSd §§ 922 ff ABGB unter Beachtung des §§377 f UGB zur Anwendung. Die neuerliche Frist auf verbesserte oder ausgetauschte Bauteile beträgt 12 Monate.

IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt. Für Zahlungen gilt als Erfüllungsort Klagenfurt. Es gelangt in allen Fällen österreichisches Recht zur Anwendung.

Derzeitige Stundensätze:

Allgemein: € 65,00 je Mannstunde
Alle Preise exkl. 20 % USt
Fahrtzeit wird als Arbeitszeit, sowie Fahrtkostenpauschale gemäß gültiger Preisliste verrechnet.

An- und Abfahrtskosten/km:

bis 5 km (1 Weglänge) € 7,00
6 – 15 km Pauschale € 14,00
16 – 25 km Pauschale € 24,00
26 – 50 km Pauschale € 45,00
51 – 100 km Pauschale € 93,00
101 – 150 km Pauschale € 142,00

5.) Abschluss
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